Optimaler Schutz für Ihre Gesundheit
VersicherungsCheck-24
Krankenversicherung

Gesetzlich oder Privat

Wer als Angestellter seit mindestens 3 Jahren mit seinem Einkommen über der gesetzlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, kann selbst entscheiden, ob er als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich privat versichern möchte.

Selbstständige und Freiberufler unterliegen keiner Einkommensgrenze und können jederzeit die Vorteile der privaten Krankenvollversicherung nutzen.

Beitragsentwicklung

Trotz ständiger Leistungskürzungen sind die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung  in den vergangen 35 Jahren um mehr als 1000 % angestiegen. Diesem Trend gilt es entgegenzuwirken.

 

Mit einer privaten Krankenversicherung sparen Sie nicht nur heute bares Geld – durch die zusätzlichen Altersrückstellungen sichern Sie auch Ihren günstigen Beitrag im Alter.

Individuelle Beratung

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie sich zunächst ausführlich beraten lassen. Nur so können Sie sicher sein, einen Versicherungsschutz zu wählen, der Ihren persönlichen Bedürfnissen (Gesundheitszustand, Kosten- Leistungsverhältnis, Lebensplanung etc.)entspricht.

Wir beraten Sie gerne und senden Ihnen auf Wunsch als Vorabinformation, selbstverständlich unverbindlich, Angebote unterschiedlicher Anbieter Ihrem Bedarf entsprechend per E-Mail zu.

Vergleichen
Vor einem eventuellen Wechsel raten wir die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen. So können Sie auf Dauer Beiträge einsparen und die private Krankenversicherung Ihrem individuellen Bedarf anpassen. Hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

Kündigung
Kündigen Sie Ihre bestehende Vorversicherung niemals, bevor Sie die schriftliche Annahmeerklärung des neuen Versicherers erhalten haben.

Antragsfragen
Beantworten Sie alle Antragsfragen detailliert, vollständig und wahrheitsgetreu.

Änderung im Gesundheitszustand
Sollten zwischen Antragstellung und Annahme des beantragten Versicherungsschutzes durch den Versicherer Veränderungen im Gesundheitszustand eintreten, sind diese umgehend dem Versicherer schriftlich nachzumelden.

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