
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung werden individuell vereinbart und sind nicht an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gebunden. Die monatlichen Beiträge sind meistens deutlich geringer, als die der gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Eintritt in die private Krankenversicherung können Sie Ihren Tarif und die damit verbundenen Leistungen individuell auf Ihre persönliche Situation abstimmen. Entscheiden Sie selbst über Beitrag, Selbstbeteiligung, Chefarztbehandlung und vieles mehr.
WICHTIG: Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungen vom Gesetzgeber nicht gekürzt werden. Zudem können in der privaten Krankenversicherung die Leistungen auf eigenen Wunsch an Ihre Lebenssituation angepasst werden.
Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen noch attraktiver wird. Seit dem 01.01.2000 wird auf sämtliche neu abgeschlossenen Verträge der privaten Krankenversicherung ein gesetzlich festgeschriebener Zuschlag in Höhe von 10 % erhoben, welcher als zusätzliche Altersrückstellung dient und den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr stabilisiert. Zusätzlich zu den bereits angesammelten Altersrückstellungen, kann ab dem 80. Lebensjahr der angesparte Betrag sogar zur Beitragsreduzierung verwendet werden.