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VersicherungsCheck-24
News

22.02.2012 11:18

Kein Ersatz von Anwaltsgebühren für Einholung einer Deckungszusage

Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Rechtsanwalt eines Geschädigten eine Deckungszusage bei dessen Rechtsschutzversicherer einholt, müssen nach einem Urteil des OLG Karlsruhe, 13.11.2011 - U 105/11 in der Regel nicht durch den Schädiger beziehungsweise durch dessen Haftpflichtversicherer übernommen werden. Der Kläger war mit seinem Pkw unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Weil er über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, beauftragte er einen Anwalt mit der Geltendmachung seiner Schadenersatzansprüche. Der Versicherer des Unfallgegners lehnte es ab, auch die von dem Anwalt zusätzlich berechneten Gebühren für die Einholung einer Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer des Geschädigten zu übernehmen. Das OLG Karlsruhe teilte die Ansicht des Versicherers. Denn die Erstattung der von dem Anwalt des Klägers in Rechnung gestellten zusätzlichen Gebühren sei nicht vom Schutzzweck des Paragrafen § 249 BGB umfasst, wonach ein Schädiger jenen Zustand herzustellen hat, der vor dem Schadenereignis bestanden hat. Selbst wenn man unterstellt, dass die Anforderung einer Deckungszusage bei einem Rechtsschutzversicherer zu den Vorbereitungshandlungen einer anschließenden Schadenersatzforderung gehört, ändert das nichts an dieser Betrachtung. Ein Geschädigter unterhält nämlich eine Rechtsschutzversicherung - so das Gericht - deswegen, weil er sich gegen das Kostenrisiko absichern möchte, das sich ergibt, wenn er in einem Rechtsstreit unbegründete Forderungen geltend macht oder wenn er sich als Beklagter erfolglos gegen vom Prozessgegner erhobene Ansprüche verteidigt. Es steht dem Versicherten frei, eine Deckungszusage jederzeit selbst bei seinem Versicherer einzuholen, ohne dass dadurch zusätzliche Anwaltskosten entstehen.

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22.02.2012 11:10

Kfz-Haftung: Vorrang auch für fließenden Verkehr auf linker Fahrspur

Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern. Das hat der BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10 mit folgenden Kernaussagen klargestellt: § 10 Satz 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) legt dem aus einem Grundstück auf die Straße einfahrenden Fahrzeugführer gesteigerte Pflichten auf. Die Pflichten werden nicht dadurch gemindert, dass der Vorfahrtsberechtigte unter Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot die linke Straßenseite benutzt. Das Vorfahrtsrecht der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber einem auf eine Straße Einfahrenden gilt grundsätzlich für die gesamte Fahrbahn. Der aus einem Grundstück kommende Fahrzeugführer hat sich grundsätzlich darauf einzustellen, dass der ihm gegenüber Vorfahrtsberechtigte in diesem Sinne von seinem Recht Gebrauch macht. Selbst das Befahren der linken Fahrbahn beseitigt nicht die Verpflichtung des Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern.

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17.02.2012 08:16

Keine Willkür bei Hinterbliebenenrenten des Betriebs per Tarifvertrag

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09) entschied zugunsten einer Hinterbliebenen. Deren Betriebsrente sollte nach der tarifvertraglichen Versorgungsordnung auf 25 % gemindert werden, wenn der Hinterbliebene beim Versorgungsschuldner (Arbeitgeber) eine Vergütung erzielte. Einkommen, das durch eine Tätigkeit bei anderen Arbeitgebern erzielt wurde, wurde hingegen nicht angerechnet. Es ging um viel Geld. Denn der Arbeitgeber zahlte nur 319,20 EUR pro Monat, während die Klägerin meinte einen Anspruch auf über 1200 EUR pro Monat zu haben.

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16.02.2012 09:29

Privathaftpflichtversicherungsschutz für Hobby-Hausmeister?

Ein Rentner hatte an dem Dach einer Tennishalle seines Freundes mit einem Bunsenbrenner Arbeiten durchgeführt und dabei einen Brandschaden in Höhe von rund 240.000 EUR verursacht. Der Feuerversicherer des Geschädigten stellte nach der Regulierung des Brandschadens Regressforderungen. Der Antragsteller meldete dies seinem Privathaftpflichtversicherer.

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15.02.2012 07:11

BUZ: Nachprüfungsrecht des Versicherers hat Bestand

Das OLG Bremen 12.09.2011 - 3 U 12/11) hat entschieden, dass das in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) geregelte Recht des Versicherers, zur Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit einmal jährlich umfassende ärztliche Untersuchungen des Versicherungsnehmers verlangen zu können, keine unangemessene Benachteiligung darstellt.

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14.02.2012 08:21

Aufprall gegen starren Gegenstand - Ein Fall für Vollkasko ?

Das Anstoßen gegen einen starren Gegenstand im Fahrbahnbereich (Stein, Bordsteinkante) ist nach Ansicht des OLG Koblenz, 11.02.2011 - 10 U 742/10 in aller Regel ein Unfall im Sinne der Vollkaskoversicherung und kein Betriebsschaden. Der Versicherungsnehmer hatte vorgetragen, das versicherte Fahrzeug sei durch einen während der Fahrt hochgeschleuderten Gegenstand am Kühler beschädigt worden. Daraufhin habe sich der Motor überhitzt und sei irreparabel beschädigt worden.

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30.01.2012 11:25

Immer mehr Wildunfälle

Die Zahl der Wildschäden im Straßenverkehr wächst von Jahr zu Jahr. Fast 250.000 Zusammenstöße mit Wildschweinen, Rehen und anderen Wildtieren wurden den deutschen Kfz-Versicherern im vergangenen Jahr gemeldet. Die Schadenssumme durch Wildschäden lag bei mehr als 520 Millionen Euro, das zeigt die aktuelle Statistik der Kfz-Kaskoversicherer. Unter den Kfz-Teilkaskoschäden rangieren Wildunfälle mittlerweile auf dem zweiten Platz. An erster Stelle liegen Glasschäden, auf Platz drei folgen Schäden durch Marderbiss.

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23.01.2012 10:37

Als Hausbesitzer brauchen Sie Rauchmelder

Jedes Jahr kommen rund 500 Deutsche bei Bränden ums Leben. Viele Opfer werden im Schlaf überrascht: Immerhin 70 Prozent aller Brandopfer verunglücken nachts in der eigenen Wohnung. Gefährlich ist nicht nur das Feuer selbst, sondern vor allem der Rauch und der Sauerstoffmangel, der die Luft zum Atmen nimmt. Wer sich wirksam schützen will, stattet seine Wohnung deshalb mit Brandmeldern aus.

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16.01.2012 13:46

Studienkredit hält den Rücken frei

Studieren kostet kräftig Geld. Zu den Semestergebühren kommen Kosten für Wohnen, Ernährung, Fachliteratur, Heimfahrten und vieles mehr hinzu. Nicht jeder Student erhält Bafög oder genug Geld von den Eltern, um sich sorglos und ohne finanzielle Probleme ganz dem Studium widmen zu können. Viele Banken bieten deshalb spezielle Studienkredite an, die oft spürbar günstiger sind als normale Verbraucherkredite.

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09.01.2012 15:42

Hundehalter haftet automatisch

Hundebesitzer haften auch ohne direktes Verschulden für alle Schäden, die ihr Vierbeiner verursacht. Wer seinen Vierbeiner vor einem Geschäft anbindet, muss finanziell für alle Folgen aufkommen, wenn ein Passant dem plötzlich auf ihn zuspringenden Hund ausweicht, stürzt und sich schwer verletzt. Diese Erfahrung musste eine Hundehalterin in einem Verfahren beim Landgericht Coburg machen (Az.: 13 O 150/11). Als Hundebesitzer sollte man unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen.

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