
Meint es das Schicksal nicht gut, geht dieser lapidare Wunsch im wahrsten Wortsinn in Erfüllung. An den Folgen schwerer Unfälle müssen manche ein Leben lang tragen. Hat der oder die Verunglückte eine Unfallversicherung, greift sie ihm bei bleibenden Gesundheitsschäden finanziell unter die Arme.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur eine Grundabsicherung
Auf dem Weg zur Arbeit, während dieser und auch wieder auf dem Weg nach Hause ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, auch Schüler und Studenten. Nur passieren leider zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit oder im privaten Bereich und nicht am Arbeitsplatz. Wie gut ist es da, wenn man auch hier vorgesorgt hat. Eine private Unfallversicherung ist eine gute Vorsorge. Sie schützt den Versicherten und seine Familie zwar nicht vor dem Unfall, aber vor direkten und indirekten finanziellen Folgen. Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, einschließlich der Berufsunfälle, und das selbstverständlich weltweit. Die Privatunfallversicherung zahlt bei Invalidität durch Unfall, unabhängig davon, ob sie eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht.
Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Nicht versichert sind Krankheiten. Wenn eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen den Unfall (mit) ausgelöst hat, wird dies bei der Versicherungszahlung durch einen entsprechenden Abzug berücksichtigt. Unfälle, die durch besondere Gefahren im Berufs- oder Privatleben z.B. durch Extremsportarten verursacht werden, sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sie können aber extra in den Versicherungsschutz einbezogen werden.