
Jeder sollte sich Gedanken darüber machen, welche finanziellen Folgen ein Schicksalsschlag wie z.b. ein Todesfall, Unfall oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied für die Angehörigen hat.
Wer mit seinem Einkommen auch andere
versorgen muss, etwa Ehepartner, Kinder oder Eltern, braucht eine
Absicherung für den Ernstfall.
Mit der Grunddeckung einer Renten- oder Lebensversicherung ist es oft nicht getan. Deshalb bieten viele Versicherer Zusatzrisikoabdeckungen, die den Versicherungsschutz erweitern, an.
Dies sind vor allem:
-Risiken der Berufs-
und Erwerbsunfähigkeit
-Risiken der Dienstunfähigkeit
-Risiken
eines Unfalls
Diese Risiken gefährden bei mangelnder
Abdeckung auch Ihre Risikogrundabdeckung, denn Ihre Beiträge zur
Hauptversicherung können Sie möglicherweise nicht mehr aus Ihrem
zur Verfügung stehenden Budget entrichten.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
(BUZ)
(siehe
Berufsunfähigkeitsversicherung)
Unfallzusatzversicherung
Diese
Zusatzversicherung wird dann ausgezahlt, wenn der Tod eines
Versicherten als Folge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem
Unfall eintritt. Zumeist wird die Vereinbarung getroffen, dass im
Unfalltodesfall die doppelte Versicherungssumme fällig ist.
Risiko-Zusatzversicherung
Die Risiko-Zusatzversicherung
ist eine preisgünstige Alternative zum Versicherungsschutz einer
separaten Risikolebensversicherung. Der Beitragsvorteil ergibt sich
aus der gemeinsam mit dem Hauptvertrag geführten Vertragsverwaltung.
Die Risiko-Zusatzversicherung bietet sich dann an, wenn ein erhöhter
Todesfallschutz insbesondere zur Hinterbliebenenversorgung benötigt
wird, der über der Erlebensfallleistung liegen soll.
Pflegerenten-Zusatzversicherung
Die
Pflegerenten-Zusatzversicherung kann das Risiko des Pflegefalls und
der daraus entstehenden finanziellen Belastungen absichern helfen.
Diese Zusatzversicherung kann zu jeder Kapitallebensversicherung
vereinbart werden.
Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung
(AZV)
Die AZV wird als Ergänzung zur Restschuldlebensversicherung
angeboten. Der Begriff Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der AZV steht
zwischen den Begriffen Arbeitsunfähigkeit, wie er in der
Krankenversicherung für die Krankentagegeldversicherung verwendet
wird, und dem Begriff Berufsunfähigkeit in der BUZ und BUV.
Arbeitsunfähigkeit im Sinne der
AZV-Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von
Gesundheitsstörungen, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande
ist, ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die
aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und
ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Es erfolgt also weder ein
Hinweis auf Krankheiten, Körperverletzung oder Kräfteverfall, noch
auf die Notwendigkeit von Dauerhaftigkeit, wie es bei der
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Fall ist.
Renten-Zusatzversicherung (RZV)
Die
Renten-Zusatzversicherung kann als Ergänzung zu einer
Term-Fix-Versicherung vorgesehen werden, bei der im Todesfall eine
Beitragsbefreiung erfolgt, sonst aber keine unmittelbare Leistung für
die Bezugsberechtigten Hinterbliebenen vorgesehen ist.
Arbeitslosigkeits-Zusatzversicherung (ALV)
Die
Arbeitslosigkeits-Zusatzversicherung (ALV) wird in der Regel bei
Restkreditversicherungen als Zusatzversicherung integriert und deckt
somit grundsätzlich die Risiken Tod, Pflegebedürftigkeit,
Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit sowie in der Regel die
Kombinationen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Oftmals kann
die ALV nur in Verbindung mit einer Restkreditversicherung
gleichzeitig mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung AZV
vereinbart werden.
Gerne informieren wir Sie über Ihre individuellen Möglichkeiten zur Risikoabsicherung wie z.B. Unfall oder einem darauf folgenden Pflegefall.